JudikaturJustizRS0073983

RS0073983 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2008

Ein Kraftfahrzeuglenker ist grundsätzlich verpflichtet, Kindern gegenüber die Verkehrslage immer im bedenklichen Sinn auszulegen und jede nur denkbare Vorsicht walten zu lassen.

Entscheidungen
6