Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Dem Rekurs der beklagten Partei wird ebenfalls nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: Am 24.3.1992 ereignete sich auf einem Güterweg zwischen der Klägerin als Reiterin eines Pferdes und einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW ein Unfall, bei dem die Klägerin verletzt wurde. Gestützt auf das Verschulden der Lenkerin des bei der beklagten Parte…
Rechtliche Beurteilung Beide Rechtsmittel sind zulässig, weil es eine Rechtsprechung, die einen vergleichbaren Sachverhalt betrifft, nicht gibt und sich ähnliche Unfälle im Begegnungsverkehr zwischen Reitern und Kraftfahrzeugen jederzeit wieder ereignen können. Was den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes betrifft, ist…