Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Am 2. 3. 2006 ereignete sich im Gemeindegebiet von W***** an der im Freiland gelegenen, ungeregelten Kreuzung der Landesstraße 601 mit der bei Straßenkilometer 12,620 einmündenden Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrads und der Erstbeklagt…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof bisher noch nicht zu der Frage geäußert hat, ob das Überholverbot des § 16 Abs 1 lit a StVO auch den Schutz des von links kommenden (benachrangten) Querverkehrs bezweckt. Der Kläger macht geltend, dass die Auslegung des Berufungsgerichts …