Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 8.334,71 EUR (darin 889,72 EUR an USt und 2.996,40 EUR an Barauslagen), der Erstnebenintervenient…
Text Entscheidungsgründe: Im November 2011 sollte ein auf einer Baustelle in W***** aufgestellter Kran der Klägerin abgebaut, zu einer Baustelle in W***** transportiert und dort wieder aufgebaut werden. Die Nebenintervenientin auf Seiten der Klägerin wurde von der Klägerin mit dem Abbau, dem Verladen und…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, sie sind auch berechtigt. 1. Gemäß Art 1 Abs 1 gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR; BGBl 1961, 138 idF BGBl 1981, 192) für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrz…