JudikaturJustizRS0073681

RS0073681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Ein Kraftfahrzeuglenker, der an der Spitze einer Kolonne fährt und in einen unbedeutenden, erst im letzten Augenblick erkennbaren Seitenweg einbiegen will, schafft eine unklare Lage für den Nachfolgeverkehr und muß daher unmittelbar vor dem Abbiegen einen Kontrollblick vornehmen.

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