JudikaturJustizRS0073677

RS0073677 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 1997

Der CMR unterliegen Frachtverträge, die der Spediteur zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber seinem Auftraggeber mit einem Straßenfrachtführer abschließt, wenn es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung handelt sowie Frachtverträge zwischen Hauptfrachtführer und Unterfrachtführer, nicht jedoch Speditionsverträge, die lediglich die Besorgung einer Güterbeförderung im eigenen Namen für fremde Rechnung zum Gegenstand haben.

Entscheidungen
8