Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: "1. Die Forderung der klagenden Partei besteht mit S 34.080,26 zu Recht. 2. Die Gegenforderung der beklagten Parteien besteht mit S 2.000 zu Recht. 3. Die beklagten P…
Text Entscheidungsgründe: Am 1. November 1982 gegen 14,30 Uhr fuhr Johann P***, der Ehegatte der Klägerin, mit deren PKW (Chrysler-Simca, K 86.904) auf der 4,2 m breiten Gemeindestraße von Loibach in Richtung Unterort und stieß in einer Rechtskurve mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten …
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen kommt Berechtigung zu. Eine Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht besteht nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn die Fahrbahn nicht nur unübersichtlich, sondern auch so schmal ist, daß entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden können. Dabei ist auch mit der Möglichkeit des…