RS0073636 – OGH Rechtssatz
RS0073636 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick in den Rückspiegel überzeugen, ob er nicht von einem weiteren in der Kolonne als Letzter fahrenden Personenkraftwagenlenker überholt wird.