JudikaturJustizRS0073566

RS0073566 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2021

Die digitale Analpenetration steht einer vaginalen Penetration weder in der Intensität der sexuellen Inanspruchnahme noch der Schwere des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers nach und ist demnach im Vergleich zum Beischlaf als diesem gleichzusetzende und gleich sozial schädliche Form sexualen Missbrauchs anzusehen.

Entscheidungen
8