Spruch Der Revision des Klägers wird nicht, hingegen wird jener der Beklagten Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden a) dahin abgeändert, daß die Entscheidung als Teilurteil zu lauten hat: Das Klagebegehren, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger S 273.862,66 samt 4 % Zin…
Text Entscheidungsgründe: Am 21. August 1981 ereignete sich auf der Landesstraße 386 bei Straßenkilometer 2,090 auf der Kreuzung der Landesstraße mit der Gemeindestraße in Richtung Kambegg ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem Motorrad Honda 750 CB, St 47.607, und die Erstbeklagte als Len…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt, jene der Beklagten ist gerechtfertigt. 1) Zur Revision des Klägers: Der Kläger wendet sich in seiner Revision dagegen, daß ihm die Einhaltung einer überhöhten Geschwindigkeit zum Vorwurf gemacht wurde. Seiner Ansicht nach wäre einerseits die Geschwindi…