Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten die mit S 8.592,56 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 1.432,09 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 14.11.1988 gegen 17 Uhr stieß der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf mit dem deutschen Kennzeichen ***** den Kläger nieder, als dieser versuchte, die E*****straße in L***** auf der Kreuzung mit der A*****-Straße und…
Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren sind nur mehr das Mitverschulden des Klägers, die Gegenforderung, die Höhe des Schmerzengeldes und der Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung strittig. Das Berufungsgericht beurteilte die festgestellte Fahrweise des Klägers wie folgt: Nach § 9 Abs 2 StVO habe der Lenker ei…