JudikaturJustizRS0073303

RS0073303 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2001

Der Kraftfahrer darf sich nicht darauf verlassen, daß seit seiner letzten Fahrt über eine Verkehrsfläche die Verhältnisse, insbesondere auch die dort aufgestellten Verkehrszeichen, keine Änderung erfahren haben.

Entscheidungen
11