JudikaturJustizRS0073094

RS0073094 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2013

Ob eine "Straße mit öffentlichem Verkehr" vorliegt, entscheidet ausschließlich die Widmung der Verkehrsfläche zum allgemeinen Gebrauch, wer die Straße erhält, ist ohne Belang.

Entscheidungen
6