JudikaturJustizRS0073042

RS0073042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2023

Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen; nur Schwierigkeiten, die für das zuständige Gericht bei der Verhandlung und Entscheidung zu besorgen sind, können eine solche Delegierung rechtfertigen.

Entscheidungen
126