RS0072869 – OGH Rechtssatz
RS0072869 – OGH Rechtssatz
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Das Sich-Aneignen eines nichtvinkulierten Sparbuches kann versuchter Diebstahl sein, weil durch den Verlust des Sparbuches, das nur ein Legitimationspapier ist, die darin verbriefte Forderung des Berechtigten zwar gefährdet wurde, aber erst mit der tatsächlich zustande gekommenen Abhebung des Sparbetrages durch den Täter verloren geht.