JudikaturJustizRS0072552

RS0072552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 1983

Untreue durch Scheckreiterei, an der ein Kassier einer bezogenen Bank beteiligt ist: Ein Bankkassier hat Schecks, von denen er weiß, daß sie ungedeckt sind, zurückzuweisen und nicht durch Honorierung einem - nicht kreditwürdigen - Schuldner faktisch Kredit zu gewähren (so schon SSt 27/63).

Entscheidungen
2