Spruch Die Revision wird, soweit die Abweisung eines über S 82.625,-- s. A. hinausgehenden Betrages und hinsichtlich des Feststellungsbegehrens die Abweisung von einem Viertel bekämpft wird, zurückgewiesen. 2.) zu Recht erkannt: Im übrigen wird der Revision Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes …
Text Entscheidungsgründe: Am 10. März 1980 gegen 21 Uhr 35 fuhr Albert G als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges auf der Umfahrungsstraße in Krieglach aus Langenwang kommend in Richtung Mitterndorf. Gendarmeriebeamte hielten ihn wegen überhöhter Geschwindigkeit an und wollten…
Rechtliche Beurteilung Im übrigen ist die Revision berechtigt. Auszugehen ist davon, daß Albert G aus einer Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs. 6 StVO kam und daher wartepflichtig war. Auf sein Verschulden hat es keinen Einfluß, ob er, bevor er von Gendarmeriebeamten angehalten wurde, tatsächlich eine überhöhte Geschwin…