Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 908,64 EUR (darin enthalten 151,44 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Beklagten mit Dr. J***** S***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 12. 11. 2007, 36 C 12/05y, geschieden. Mit Eingabe vom 23. 12. 2008 an das Bezirksgericht Innsbruck zu 36 C 77/08m beantragte Dr. J***** S***** die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsve…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1.1 Der Rechtsanwalt hat seinem Klienten gegenüber Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Besteht keine Vereinbarung, hat er Anspruch auf angemessenes Entgelt, für das in erster Linie der Rechtsanwa…