RS0072235 – OGH Rechtssatz
RS0072235 – OGH Rechtssatz
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Bemessungsgrundlage für anwaltliche Leistungen in einem Verlassenschaftsverfahren, dessen Gegenstand der Entschädigungsanspruch der Erblasserin für ihre in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien entzogenen Güter ist.