JudikaturJustizRS0072038

RS0072038 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2017

Ein Erlagsrecht steht dem Rechtsanwalt nur unter den in § 19 Abs 3 RAO gegebenen Voraussetzungen zu. Die Anmaßung eines Retentionsrechtes oder Kompensationsrechtes ohne Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist eine disziplinarstraffällig machende Pflichtwidrigkeit.

Entscheidungen
6