Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt hat die Klägerin in einem Vorverfahren als Verfahrenshelfer vertreten. Mit dem in diesem Vorverfahren am 24. 10. 2007 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die dort beklagte Partei bei gegenseitiger Kostenaufhebung, der Klägerin 150.000 EUR zu zahlen. Mi…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. I. Der Beklagte hat nicht behauptet, von der Klägerin Prozessvollmacht erhalten zu haben bzw mit ihr in einem Vertragsverhältnis zu stehen. Er stützt sich vielmehr ausschließlich auf seine Stellung als Verfahrenshelfer. II. Der einer Partei bestellte V…