Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Beschuldigten fallen die Kosten des Berufungsverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde ***** der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt und zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt. Danach hat er – unter Ver…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die Berufung des Beschuldigten wegen Schuld (zur Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen in deren Rahmen vgl RIS Justiz RS0128656 [T1]) und Strafe; sie schlägt fehl. Die Schuldberufung vermag mit der – auf die schriftliche Verantwortung des Beschuldigten vom 1. M…