Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Miodrag A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden war, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 8.Oktober 1981, GZ. 13 Os 154/81-6, d…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung des Angeklagten, mit der er eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe 'auf unter drei Monate' anstrebt, erweist sich als nicht berechtigt. Es kann wohl keine Rede davon sein, daß die unter Mißbrauch des dem Angeklagten von einer Sechzehnjährigen entgegengebrachten Vertrauens nach einem vorg…