JudikaturJustizRS0071581

RS0071581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 1991

Für die Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmer einen Nachlaß von seinem Normalpreis oder einen Sonderpreis ankündigt oder gewährt, ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise maßgeblich.

Entscheidungen
4