JudikaturJustizRS0071554

RS0071554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Ihrem Inhalt nach müssen Warnhinweise klar und allgemein verständlich formuliert sein. Das Spezielle Risiko ist in einer ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll zu schildern. Die Instruktion muss daher geeignet sein, das Risiko einer Rechtsgutverletzung zu beseitigen.

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