Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, welche im Umfang der Stattgebung des Unterlassungsbegehrens (Punkt 1. des Ersturteils) bestätigt werden, werden im übrigen dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: 'Das Mehrbegehren, die klagende Partei werde ermächtigt, den …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Verein, der unter anderem die Bekämpfung aller Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs und die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verfolgt. Die Erstbeklagte ist eine offene Handelsgesellschaft, die in 6 Geschäften in Wien den Handel mit Sportartike…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Soweit die Beklagten meinen, das Unterlassungsbegehren sei deshalb nicht berechtigt, weil der Testkäufer ein Detektiv gewesen sei und ihm nicht zugemutet werden könne, er habe persönlich den Eindruck der Gewährung eines unzulässigen Preisvorteils erlangt, kann …