JudikaturJustizRS0071470

RS0071470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2015

Daraus, dass der Empfänger nach § 205 PO bei seinem bisherigen Abgabepostamt die Nachsendung der für ihn einlangenden Postsendungen verlangen kann, lässt sich weder auf die Pflicht zu dieser Vorsorge und schon gar nicht darauf schließen, dass sonst trotz einer längere Zeit währenden Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle dort eine Zustellung wirksam erfolgen kann.

Entscheidungen
6