Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. I. Die Urteile der Vorinstanzen werden im Umfang der Abweisung des Betrages von 66.894,87 S samt 12 % Zinsen aus 37.131,19 S seit 1. Juni 1985 und aus 33.731,68 S seit 1. Juni 1985 als Teilurteil bestätigt. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung …
Text Entscheidungsgründe: Der Nebenintervenient, der schon seit 1978 oder 1979 mit dem Ehepaar Herbert und Anna S*** in Verbindung gestanden war, schlug diesem aus gewerberechtlichen Erwägungen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor; Herbert S***, hatte nämlich, ohne eine Baumeiste…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil - soweit überblickbar - weder der Umfang der Prüfungspflicht des Notars nach § 52 NO noch auch die Frage, wessen Schutz diese Bestimmung dienen soll, bisher Gegenstand der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes war; die Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liege…