JudikaturJustizRS0071133

RS0071133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 1983

Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in § 143 RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.