Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragsgegners wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Kostenpunkt (hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rekursverfahrens) unberührt bleiben werden in der Hauptsache dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben wie folgt: "Der Antrag, es…
Text Begründung: Die "T*****gründe" der "Familie" L***** wurden parzelliert und unter den Famlienangehörigen aufgeteilt. Mit Schenkungsvertrag vom 15. 1. 1981 erwarb die Zweitantragstellerin von ihrer Mutter Rosa L***** das Grundstück 282/9. Im Schenkungsvertrag wurde vereinbart, dass die Geschenkgeberin…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragsgegners ist zulässig und auch berechtigt. Da - wie im Folgenden begründet wird - der Antrag auf Einräumung eines Notwegerechtes abzuweisen ist, ist dem Revisionsrekurs der Antragsteller, der allein die Höhe der festgesetzten Entschädigung bekämpft, der Boden entzogen, …