JudikaturJustizRS0071122

RS0071122 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1971

Das in § 179 NO vorgesehene außerstreitige Verfahren ist nur auf den Gebührenanspruch des Notars gegenüber einer "Partei" der notariellen Amtshandlung zu beziehen. Im Falle eines Notariatsaktes kann es sich also nur um die Parteien des in Form eines Notariatsaktes errichteten rechtlichen Vorgangs handeln.