JudikaturJustizRS0071118

RS0071118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1995

Nach Freispruch durch den OGH wird die Frage, ob der Disziplinarbeschuldigte durch das inkriminierte Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zuständige Notariatskammer zu beurteilen haben.