Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstrichters wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 25.627,15 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (hievon S 1.420,65 Umsatzsteuer und S …
Text Entscheidungsgründe: Erwin G*** sen. ist am 6.April 1983 verstorben. In dem zu A 72/83 des Bezirksgerichtes Zell am See anhängigen Abhandlungsverfahrens wurde der Beklagte zum Gerichtskommissär bestellt. Das von ihm aufgenommene Hauptinventar wies Aktiven in der Höhe von S 3,015.809,84 und Passiven…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekurs des Beklagten kommt Berechtigung zu. Der Kläger gründet das Klagebegehren darauf, daß der Beklagte von Erwin G*** jun. beauftragt worden sei, Vermögenswerte an die Gläubiger zu verteilen, der Beklagte habe aber eine "unrichtige Verteilung" vorgenommen; jedenfalls hätte ihn die Verpflichtu…