JudikaturJustizRS0071010

RS0071010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 1970

Ablehnung eines Ersuchens des LGSt Wien um Übersendung der Disziplinarakten betreffend einen Notar unter Hinweis darauf, daß das Disziplinarverfahren ein geheimzuhaltendes Verfahren sei.