Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Der Antragsteller ist schuldig, den Antragsgegnern die mit 538,40 EUR (darin 89,73 EUR USt) bestimmt…
Text Begründung: Auf Grund Schenkungsvertrags vom 13. Mai 2002 erwarb der Antragsteller von DI Thomas J***** (in der Folge nur: Voreigentümer) eine nur noch aus dem Grundstück Nr 238/2 sonstige (Weg) mit einer Fläche von 91 m2 bestehende Liegenschaft. Zu C-LNr 10a ist ob dieser Liegenschaft das Vorkaufsr…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung der Antragsgegner liegt kein Fall des § 59 Abs 3 AußStrG iVm § 60 Abs 2 JN vor, weil nicht eine Liegenschaft selbst streitverfangen ist, sondern der Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts (vgl zu einem Wegerecht 5 Ob 107/92), 6 Ob 63/05s; RIS-Justiz RS0053191). Der Antra…