Spruch Bei einem Kaufvertrag zwischen Ehegatten heilt vollständige Erfüllung, d. h. Übergabe des verkauften Gegenstandes mit dem Willen der Eigentumsübertragung, den Formmangel auch dann, wenn der Kaufpreis nicht zur Gänze bezahlt ist. Entscheidung vom 26. März 1964, 6 Ob 94/64. I. Instanz: Landesgericht …
Text Der Kläger und die Beklagte haben am 13. August 1949 geheiratet. Die Ehe ist aufrecht - ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Die Beklagte betreibt in Wien IX, P.-Gasse unter der nichtprotokollierten Firma "Josefine G., Modeschmuck", einen Betrieb, der Erzeugung und Verkauf von Blattschmuck (Mod…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist nämlich mit seiner Bekämpfung der Rechtsauffassungen des Berufungsgerichtes insoweit im Recht, als aus den folgenden rechtlichen Gründen im vorliegenden Rechtsstreit bereits Spruchreife vorliegt, die aber - entgegen den Auffassungen des Rekurswerbers - dem Klagebe…