RS0070846 – OGH Rechtssatz
RS0070846 – OGH Rechtssatz
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Auf Streichung aus der Verzeichnis der Notariatskandidaten wegen eines Disziplinardeliktes kann nur dann erkannt werden, wenn dieses annähernd so schwer wiegt, wie eine strafgerichtliche Verurteilung im Sinne des § 118 a Abs 1 lit f NO oder ein Sachverhalt, der das Dienstgericht zu einem Beschluß im Sinne der §§ 118 a Abs 1 lit h, 169 Abs 2, 170 a NO veranlassen müßte.