JudikaturJustizRS0070844

RS0070844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2013

Der Mangel eines Titels bewirkt Nichtigkeit der Einverleibung. Die Berufung auf den Formmangel, dass bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe kein Notariatsakt aufgenommen wurde (§ 1 NZwG), kann grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten verstoßen, weil das allgemeine Interesse an der Einhaltung des Formzwanges der Vertragstreue vorgeht.

Entscheidungen
5