Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.436,48 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 406,08 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, daß die beklagte Partei in diesem Verfahren bis zum 11.3.1997 als „Verlassenschaft nach der am ***** verstorbenen, zuletzt in ***** wohnhaft gewesenen Theresia H*****“, vertreten durch die nunmehr Beklagte als Nachlaßkuratorin, bezeichnet war: Mit dem i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zwar zulässig, im Ergebnis indessen nicht berechtigt. Die Ausführungen der Revisionswerberin können dahin zusammengefaßt werden, daß der Sachverhalt seit dem ersten Rechtsgang eine wesentliche Änderung erfahren habe: Erst im zweiten Rechtsgang sei „hervorgekomme…