Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Die Antragsgegnerin hat die für ihre rechtsfreundliche Vertretung im Revisionsrekursverf…
Text Begründung: Am 16. 1. 1998 haben die Antragsteller, allesamt Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, in einer schriftlichen Eingabe an das Erstgericht beantragt, die Fixpreise ihrer Wohnungen Top 1 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 13, 17, 20, 21 und 23 bis 28 gemäß § 18 Abs 3 Z 2 WEG neu fest…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist im Sinn seines Aufhebungsbegehrens auch berechtigt. Mit Würth, auf dessen weitere Argumente (in Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20, Rz 2 zu § 15a WGG) verwiesen werden kann, ist davon auszugehen, daß im außerstr…