JudikaturJustizRS0070444

RS0070444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1998

Die Regelung des § 34 MRG wird durch die Rechtsprechung ganz allgemein in Fällen angewendet, in denen der Mieter nach der Auflösung des Bestandverhältnisses die Bestandsache (ohne Titel) weiterbenützt.

Entscheidungen
3