Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluß wird im angefochtenen Umfang (Punkte II 1b und 4) dahin abgeändert, daß der Antrag auf Feststellung, durch die Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von S 500,-- zuzüglich USt (für den 4,77 m2 großen Lagerraum im Haus …
Text Begründung: Dem Antragsteller wurde im Februar 1990 von den Antragsgegnern ein rund 50 m2 großes Geschäftslokal im Haus ***** zu einem wertgesicherten Hauptmietzins von S 10.000,-- zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten vermietet. Mit Mietvertrag vom 1. 1. 1994 mietete der Antragsteller zusätzl…
Rechtliche Beurteilung Die Rechtsprechung zum "angemessenen Mietzins" des § 16 Abs 1 MRG geht dahin, sich zunächst einmal am marktkonformen (ortsüblichen) Mietzins zu orientieren, die besonderen Bemessungskriterien des § 16 Abs 1 MRG durch Zu- bzw Abschläge zu berücksichtigen, sich dabei der Fachkenntnis eines Immobilien…