JudikaturJustizRS0070347

RS0070347 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2001

Über Anträge auf gerichtliche Benützungsregelung betreffend ein im Ehegattenwohnungseigentum stehendes Objekt ist im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu entscheiden. Eine Verweisung der Parteien auf den Rechtsweg zwecks Klärung von strittigen Vorfragen ist daher ausgeschlossen.

Entscheidungen
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