JudikaturJustizRS0070249

RS0070249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2018

Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.

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