JudikaturJustizRS0070224

RS0070224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Der Vermieter muss zur Fremdfinanzierung eines sonst nicht gedeckten Erhaltungsaufwandes die günstigste ihm zumutbare Variante wählen, hat sich daher auch um eine mögliche Förderung aus öffentlichen Mitteln zu bemühen.

Entscheidungen
6