Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Sachbeschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass er als Teilsachbeschluss zu lauten hat: „Dem Rekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben." Im Umfang der Entscheidung über den Rekurs der Antragsgegnerin wird der angefochtene zweitinstanz…
Text Begründung: Der Antragsteller hatte von der Antragsgegnerin mit Mietvertrag vom 4. 5. 1993 die Wohnung Top Nr. 5 im Haus *****, mit einer Fläche - nach Erweiterung - von 238 m² beginnend ab 1. 5. 1993 gemietet. Laut Mietvertrag soll die Wohnung die Ausstattungskategorie A aufweisen und nach Punkt I.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht den vom Obersten Gerichtshof insbesondere in 5 Ob 44/02k = WoBl 2002/80, 266, zust Prader = RdW 2002, 598 = immolex 2002/122, 326, zust Iby = immolex 2004,89 = MietSlg 54.271/11 entwickelten Grundsatz von einer nach Treu und Glauben möglichen …