Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 3.397,35 (darin keine Barauslagen und S 308,85 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin fordert vom Beklagten Zahlung von S 70.000 mit dem Vorbringen, sie habe diesen Betrag dem Beklagten als Vermieter anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages vom 12. Februar 1982 als verbotene Ablöse bezahlt. Die letzte Teilzahlung sei am 31. März 1982 erfolgt. Der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO), aber nicht berechtigt. Der Beklagte bekämpft in seinem Rechtsmittel die Auffassung des Berufungsgerichtes, wonach im Wege des § 27 Abs 1 Z 1 MRG Aufwendungen, die nach § 10 MRG dem scheidenden Mieter für dessen Investitionen bezahlt werden, nur dann n…