Spruch Der Revision wird Folge gegeben und die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 11.088,11 (darin enthalten S 1.296,35 USt und S 3.310, - Barauslagen) bestimmten Kosten der Rechtsmitte…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin mietete für die Zeit vom 1.10.1990 bis 30.6.1991, ohne daß es einer weiteren Aufkündigung bedurfte, von den Beklagten eine Wohnung. Diese Wohnung wurde von der Klägerin nicht fristgerecht geräumt, weshalb die Beklagten am 3.7.1991 gegen die Klägerin eine Räumungskl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist berechtigt. Da die Beklagten auf dem Standpunkt der Wirksamkeit des Räumungsvergleichs und damit der gültigen Beendigung des Mietverhältnisses stehen, hat die Klägerin ein rechtliches Interesse an der von ihr angestrebten gegenteiligen Feststellung (8 Ob 501/91; WoBl 19…