RS0069981 – OGH Rechtssatz
RS0069981 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Instandsetzung des Daches (also die Verhinderung des Eintritts von Niederschlagswasser in das Mietobjekt) fällt gemäß § 3 Abs 2 Z 2 MRG sogar bei einem "Kellerraum" in die Erhaltungspflicht des Vermieters.