JudikaturJustizRS0069974

RS0069974 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2022

Ein dringendes Wohnbedürfnis ist im Sinne eines schutzwürdigen Interesses zu verstehen und nur dann zu verneinen, wenn eine andere ausreichende (angemessene) Unterkunft zur Verfügung steht.

Entscheidungen
15