Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.597,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Barauslagen von S. 1.200, und Umsatzsteuer von S 308,85) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses *****. Die Klägerin ist seit 1. 6. 1983 Mieterin der im 1. Stock dieses Hauses gelegenen Büroräumlichkeiten *****. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 62.338,65 s.A. im wesen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Gründen zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO). Für die vorliegende auf Rückforderung angeblich…